Mandanteninfo für Neumandanten II
Ihre Lohnbuchhaltung
Sie bekommen von uns, wenn nicht anders vereinbart, folgende Unterlagen übersandt:
- zwei Ausfertigungen der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, davon:
- eine Ausfertigung kuvertiert für den Arbeitnehmer
- eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen
- Beitragsnachweise (evtl. besondere Beitragsnachweise) für Ihre Unterlagen
- eine Lohnsteueranmeldung für Ihre Unterlagen
- Zahlungsträger (bzw. Datenträger) für die Löhne/Gehälter, sowie Krankenkassenbeiträge und Lohnsteuer
- eventuell Sozialversicherungsmeldungen (An-, Ab-, Um-, Jahresmeldungen) für Ihre Mitarbeiter
Die Lohnsteuer, wie auf der Lohnsteueranmeldung ausgewiesen, ist zum 10. des Folgemonats fällig. Die Krankenkassenbeiträge, wie auf dem Beitragsnachweis ausgewiesen, sind zum 15. des Folgemonats, evtl. bei Vorfälligkeit zum 25. des lfd. Monats, fällig. Eine Zahlungsmitteilung wird monatlich beigefügt. Der Versand der Lohnsteueranmeldung und Beitragsnachweise erfolgt durch uns. Die vorliegenden Formulare sind Kopien für Ihre Unterlagen.



